Anwaltstarife
Mangels sonstiger Vereinbarung gelten - auch bei Vertretungen im Ausland - die Bestimmungen des österreichischen Anwaltstarifes gem. dem österreichischen Rechtsanwaltstarifgesetz und den allgemeinen Honorarrichtlinien. Einzelheiten auf Anfrage.
In Wirtschaftsangelegenheiten wird üblicherweise ein Stundenhonorar und/oder eine Pauschale vereinbart, zuzüglich Barauslagen. In diesem pauschalen Stundensatz sind auch die üblichen Hilfsdienste aus dem Büro mitenthalten.
Einzelheiten auf Anfrage.